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Rund 18.000 Bücher werden bei der Schulbuchausleihe ausgegeben. Foto: Müller

Abgabefrist für Anträge zur Lernmittelfreiheit 2026/27

von psst!-Redaktion

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz weist darauf hin, dass Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) für das Schuljahr 2026/27 spätestens bis zum 16. März 2026 eingereicht werden müssen. Bis zu diesem Datum können Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler einen Antrag stellen, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Wer kann teilnehmen?

An der Schulbuchausleihe können grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 eine allgemeinbildende Schule (Grundschule, Realschule plus, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule), eine Fachoberschule an einer Realschule plus oder an der Berufsbildenden Schule, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule oder die Höhere Berufsfachschule besuchen.

Die Schulbuchausleihe für die Grundschulen wird von den Verbandsgemeinden organisiert; ausgenommen ist die Grund‑ und Realschule plus in Vinningen. Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung die Ausleihe:

  • Grund‑ und Realschule plus in Vinningen
  • Realschule plus in Dahn
  • Realschule plus in Hauenstein
  • Realschule plus in Rodalben
  • Integrierte Gesamtschule in Contwig
  • Integrierte Gesamtschule in Thaleischweiler‑Fröschen
  • Integrierte Gesamtschule in Waldfischbach‑Burgalben
  • Otfried‑von‑Weißenburg‑Gymnasium in Dahn
  • Berufsbildende Schule in Rodalben

Arten der Schulbuchausleihe

Es gibt zwei Arten der Ausleihe:

  1. Unentgeltliche Ausleihe (Lernmittelfreiheit) – der Schulträger stellt Schulbücher und Arbeitshefte leihweise zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos, wenn die gesetzlichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
  2. Entgeltliche Ausleihe gegen Gebühr – wer die Einkommensgrenzen überschreitet, kann über das Elternportal ein Ausleihpaket gegen Gebühr bestellen. Die Anmeldung ist im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 2. Juni 2026 möglich; die hierfür notwendigen Zugangsdaten werden von den Schulen bis Mai verteilt.

Antragstellung und Frist

Die entsprechenden Antragsformulare für die unentgeltliche Ausleihe wurden im Januar durch die Schulen verteilt. Eltern, die keinen Antrag erhalten haben, sollten sich direkt an die Schule wenden. Alternativ kann der Antrag papierlos über das Online‑Portal der Kreisverwaltung Südwestpfalz eingereicht werden; auch die notwendigen Einkommensnachweise können dort hochgeladen werden.

Die Anträge müssen bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Schulen, spätestens am 16. März 2026 vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist können sie nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Über die Bewilligung entscheiden die Schulträger, die Bescheide werden bis Mai 2026 verschickt.

Einkommensgrenzen für die Lernmittelfreiheit

Die Einkommensgrenzen für die Lernmittelfreiheit richten sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder und danach, ob beide sorgeberechtigten Elternteile oder nur ein Elternteil mit dem Kind zusammenwohnen. Wenn das Kind gemeinsam mit beiden Eltern lebt, darf das gemeinsame Jahreseinkommen 26 500 € bei einem Kind, 30 250 € bei zwei Kindern und 34 000 € bei drei Kindern nicht überschreiten. Lebt das Kind im Haushalt eines allein sorgeberechtigten Elternteils, gelten niedrigere Grenzen: 22 750 € bei einem Kind, 26 500 € bei zwei Kindern und 30 250 € bei drei Kindern. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3 750 €

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen rund um die Schulbuchausleihe finden Interessierte auf dem Landesportal. Fragen beantwortet das Schulreferat der Kreisverwaltung per E‑Mail an schulbuchauslei-he@lksuedwestpfalz.de oder telefonisch unter 06331 809548.


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