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Achtung bei der Gartenarbeit: Frist endet am 28. Februar

von psst!-Redaktion

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnt für viele Gartenbesitzer die neue Saison. Doch wer Hecken schneiden, Sträucher stark zurücksetzen oder Bäume fällen möchte, sollte sich beeilen: Solche Arbeiten müssen bis spätestens 28. Februar 2026 abgeschlossen sein. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin.

Gesetz schützt Brut und Nistplätze

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also radikal zurückzuschneiden. Das gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In diesem Zeitraum sind lediglich schonende Form und Pflegeschnitte erlaubt, die dem Erhalt der Pflanzen dienen oder den Zuwachs begrenzen. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Ausnahmen regelt Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Nicht betroffen vom generellen Rückschnittverbot sind Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen wie privaten Hausgärten. Dennoch können auch hier artenschutzrechtliche Vorgaben greifen. In bestimmten Fällen ist daher eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Stadt empfiehlt, im Zweifel vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde (dem Garten- und Friedhofsamt zugeordnet) aufzunehmen.

Schutz für heimische Vogelarten

Die gesetzlich festgelegte Vegetationsperiode dient dem Schutz von Lebens, Brut und Niststätten wildlebender Tiere, insbesondere von Vögeln. Nach dem nationalen Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz ist der Bestand vieler heimischer Vogelarten in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Innerhalb von zwölf Jahren gingen demnach rund 12,7 Millionen Vogelbrutpaare verloren.

Betroffen sind nicht nur seltene Arten, sondern auch weit verbreitete Vögel wie Haus und Feldsperrling, Buch und Grünfink oder Goldammer. Viele dieser Arten nisten in dichten Hecken und Sträuchern, wie sie auch in heimischen Gärten zu finden sind.

Auch bei ganzjährig erlaubten Form und Pflegeschnitten sollten Gartenbesitzer deshalb sorgfältig prüfen, ob sich bereits ein Brutvogel angesiedelt hat. In immergrünen Pflanzen wie Koniferen sind Nester oft nur schwer zu erkennen.

Entsorgung auf dem Wertstoffhof

Anfallender Gehölzschnitt kann auf dem Wertstoffhof in der Straße Am Innweg 15 entsorgt werden. Die Einrichtung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr geöffnet. Samstags gelten die Öffnungszeiten von 8.30 bis 14 Uhr. Mittwochs bleibt der Wertstoffhof geschlossen.


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