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Bilic: Steuerliche Entlastung soll Ehrenamt stärken
von psst!-RedaktionPirmasens‘ Bundestagsabgeordneter Florian Bilic äußert sich positiv zu den neuen steuerlichen Erleichterungen für ehrenamtlich Engagierte. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 bundesweit in Kraft treten und damit auch Vereine und Ehrenamtliche in der Südwestpfalz spürbar entlasten.
Mehr Anerkennung und weniger Bürokratie
Bilic betont, dass in vielen Bereichen ohne freiwilligen Einsatz vieles nicht funktionieren würde, etwa bei Dorffesten, in der Jugendarbeit oder im Katastrophenschutz. Aus seiner Sicht bedeuten die beschlossenen Änderungen einen Schritt hin zu mehr Anerkennung und weniger bürokratischem Aufwand. Bilic ist nach eigenen Angaben Berichterstatter der CDU CSU Bundestagsfraktion für das Thema Ehrenamt im Ausschuss für Arbeit und Soziales und verweist auf eigene Erfahrungen aus ehrenamtlichen Einsätzen sowie aus seiner früheren Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer des Pfälzerwald Vereins.
Höhere Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche
Konkret sollen die Pauschalen steigen. Für Übungsleiter ist eine Anhebung von 3000 auf 3300 Euro vorgesehen. Die Ehrenamtspauschale für alle Ehrenamtlichen soll von 840 auf 960 Euro steigen. Damit bleibt ein größerer Betrag steuerfrei, wenn Vereine Aufwandsentschädigungen zahlen.
Haftung soll geringer werden
Ein weiterer Punkt betrifft die Haftung im Vereinsrecht. Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche soll angehoben werden, etwa für Organmitglieder von Vereinen, besondere Vertreter und Vereinsmitglieder. Ziel ist es, das persönliche Haftungsrisiko zu mindern, damit sich Interessierte nicht aus Sorge vor möglichen Folgen gegen ein Ehrenamt entscheiden.
Erleichterungen auch für Vereine
Auch Vereine und Organisationen sollen profitieren. Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe soll auf 50000 Euro steigen. Bei Vereinen mit Einnahmen bis zu 50000 Euro jährlich soll künftig die Pflicht entfallen, Einnahmen aufwendig aufzuteilen. Zudem soll für steuerbegünstigte Körperschaften mit Einnahmen bis 100000 Euro pro Jahr die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung abgeschafft werden.
Aus der Sicht des Angeordneten schaffen die Maßnahmen mehr Spielraum, weniger Bürokratie und mehr Sicherheit und stärken damit die Vereinslandschaft gerade in einer Region, in der das Miteinander stark vom Ehrenamt getragen wird.
Titelfoto: Florian Bilic
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