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Vogel

Brut und Setzzeit beginnt: Gehölzschnitte bald verboten!

von psst!-Redaktion

Am 1. März beginnt die allgemeine Brut und Setzzeit. Damit tritt auch das gesetzliche Verbot in Kraft, Gehölze zu schneiden. Viele Arbeiten wie Baumfällungen sowie Hecken und Gehölzschnitte sind dann zum Schutz der Tierwelt grundsätzlich erst wieder ab dem 1. Oktober erlaubt. Grundlage dafür ist Paragraf 39 Absatz 5 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Schutz für Tiere und Insekten

Hintergrund der zeitlichen Einschränkung ist der Schutz der heimischen Tierwelt. „Hintergrund der zeitlichen Beschränkung ist die Sicherstellung eines ausreichenden Blüten und Nahrungsangebots für Insekten während des Sommerhalbjahres und der Schutz unserer hecken und baumbrütenden Vogelarten“, erläutert die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Auch andere Tiergruppen profitieren von den Schutzzeiten, etwa Kleinsäuger wie Igel. Ziel ist es, Tiere und ihren Nachwuchs während ihrer aktiven Lebensphase vor Störungen oder Verletzungen zu bewahren.

Was erlaubt ist und was nicht

Ein schonender Form und Pflegeschnitt ist grundsätzlich weiterhin zulässig. Für weitergehende Maßnahmen ist jedoch eine Freistellung von den gesetzlichen Verboten erforderlich. Informationen zu den wichtigsten Eckpunkten erlaubter Gehölzarbeiten stellt die Kreisverwaltung Südwestpfalz auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Unabhängig von der Jahreszeit gilt zudem stets der gesetzliche Artenschutz.

Werden bei Gehölzarbeiten artenschutzrechtliche Verstöße verursacht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. Daher empfiehlt es sich, Gehölze vor jedem Rückschnitt sorgfältig auf Nester oder Tiere zu überprüfen. Werden diese entdeckt, sind die Arbeiten zu verschieben, bis die Tiere das Gehölz verlassen haben oder die Jungenaufzucht abgeschlossen ist.

Kontakt bei dringenden Fällen

Ist eine Maßnahme aus dringenden Gründen notwendig, etwa zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sollten Bürger umgehend die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren. Gleiches gilt bei Unsicherheiten oder Rückfragen. Ansprechpartner sind per E Mail unter umwelt@lksuedwestpfalz.de sowie telefonisch unter 06331 809 222, 227, 286 oder 682 erreichbar.

Rücksichtnahme in Natur und Landschaft

Die Untere Naturschutzbehörde rät, die verbleibende Zeit bis Ende Februar zu nutzen, um notwendige Gehölzarbeiten abzuschließen und diese frühzeitig zu planen. Ab März bittet sie um erhöhte Rücksichtnahme und ein umsichtiges Verhalten in der freien Natur und Landschaft. Die Setzzeit beginnt dann auch bei Wildtieren, die nicht an Gehölze gebunden sind. Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde können dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungen verlassen, was für den Nachwuchs häufig tödliche Folgen hat.


Titelbild: Ein regelmäßiger Bewohner privater Gärten – das Rotkehlchen. Foto: Tobias Helling


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