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Drei Kommunen – eine Betreuungsbehörde
von psst!-RedaktionMit der geplanten Einrichtung einer gemeinsamen Betreuungsbehörde durch die Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie den Landkreis Südwestpfalz nimmt die interkommunale Zusammenarbeit in der Region weiter Fahrt auf. Die entsprechende Zweckvereinbarung wurde in einer fachlichen Arbeitsgruppe ausgearbeitet und soll nun den politischen Gremien zur Zustimmung vorgelegt werden.
Die neue Struktur ist Teil des Modellvorhabens „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) Südwestpfalz“ und zielt auf eine moderne, bürgernahe und rechtssichere Betreuung von Menschen, die auf Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten angewiesen sind. Die neue Behörde wird künftig an zwei Standorten in Zweibrücken und Pirmasens vertreten sein und unter Federführung der Stadt Zweibrücken arbeiten.
Neue Wege im sozialen Bereich
„Mit dieser Zusammenarbeit stärken wir die Betreuungsbehörden in ihrer wichtigen Rolle für Menschen, die auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind“, betonen Landrätin Dr. Susanne Ganster, Pirmasens’ Oberbürgermeister Markus Zwick und Zweibrückens Stadtoberhaupt Dr. Marold Wosnitza in einer gemeinsamen Erklärung. Ziel sei eine Betreuung, die effizient, nachhaltig und auf Selbstbestimmung ausgerichtet sei.
Hintergrund der Maßnahme ist die Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023, durch die der Fokus stärker auf unterstützte Entscheidungsfindung und gesellschaftliche Teilhabe gelegt wurde. Betreuungsbehörden klären über Vorsorgevollmachten auf, vermitteln vorrangige Hilfen und begleiten gerichtliche Verfahren fachlich. Die Bündelung der Aufgaben in einer gemeinsamen Behörde soll die Qualität in diesem sensiblen Bereich langfristig sichern.
Mehr Effizienz, bessere Erreichbarkeit
Zu den Vorteilen der neuen Struktur zählen eine stabile Personaldecke, klar geregelte Vertretungen, kürzere Wege für Bürgerinnen und Bürger – etwa aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land – sowie fachlich fundiertere Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren. Gleichzeitig wird das eigenständige Profil der Betreuungsbehörden gestärkt.
Die neue Einrichtung ergänzt bereits bestehende Kooperationen im sozialen Bereich. So wurde Anfang 2025 ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung eingerichtet. Auch eine Fördermitteleinwerbungsstelle ist bereits in gemeinsamer Trägerschaft organisiert. Weitere Vorhaben in den Bereichen Vergabe und Beschaffung – etwa im Brand- und Katastrophenschutz – stehen auf der Agenda.
Mit der geplanten Betreuungsbehörde setzen die drei Partner ein deutliches Zeichen für eine leistungsfähige und zugleich menschlich orientierte Verwaltung – gemeinsam, verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet.
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