Beitrag
Ordnungsamt

Falsche Angaben bei Kontrolle: Hundehalter droht hohes Bußgeld

von psst!-Redaktion

Eigentlich begann die Kontrolle des kommunalen Vollzugsdienstes in der Simter Straße mit einem Routineeinsatz: Ein Mann war mit seinem angeleinten Hund unterwegs, auch die vorgeschriebenen Kotbeutel hatte er dabei. Doch dann fiel den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf, dass das Tier keine Hundesteuermarke trug.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, konnte der Hundehalter die Marke auch auf Nachfrage nicht vorzeigen. Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Pirmasens müssen Hunde im öffentlichen Raum eine Steuermarke tragen oder diese zumindest mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Der Mann wurde entsprechend belehrt und mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro belegt.

Falsche Personalien angegeben

Im weiteren Verlauf stellte sich jedoch heraus, dass der Betroffene dem Vollzugsdienst falsche Personalien genannt hatte. Eine anschließende Überprüfung brachte den Täuschungsversuch ans Licht.

Nun droht dem Mann zusätzlich ein Bußgeldverfahren nach § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dieser Paragraf stellt es unter Strafe, wenn eine Person gegenüber einem Amtsträger falsche Angaben zu Name, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Wohnort oder Staatsangehörigkeit macht – oder diese Angaben verweigert. Die Stadt weist darauf hin, dass in solchen Fällen eine Geldbuße von bis zu 1 000 Euro verhängt werden kann.

Die Stadtverwaltung betont, dass die Einhaltung der Vorschriften zur Hundehaltung nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch im Interesse eines respektvollen und sicheren Miteinanders im öffentlichen Raum sei. Die Kontrollen werden daher fortgeführt.


Du willst mehr News aus Pirmasens? Abonniere jetzt kostenlos den Newsletter und erhalte die neusten Nachrichten aus der Stadt bequem ins Mail-Postfach. Einfach hier klicken: