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Wahllokal Briefwahl geöffnet

Frist für Briefwahlanträge endet am Freitag!

von psst!-Redaktion

Am kommenden Sonntag wählen die Bürger in Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Briefwahl am Freitag, dem 20. März, um 15 Uhr endet.

Mehrere Wege zur Beantragung

Briefwahlunterlagen können über die Internetseite der Stadt, per E Mail an das Wahlbüro, per Post oder über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein entsprechender Antrag.

Für die Beantragung müssen Wahlberechtigte ihren Vor und Familiennamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort angeben. Der Antrag muss grundsätzlich vom Wähler selbst unterschrieben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Auch Anträge für mehrere Personen gleichzeitig sind nicht zulässig.

Persönliche Beantragung empfohlen

Wegen teilweise sehr langer Postlaufzeiten kann der rechtzeitige Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen nicht in allen Fällen garantiert werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, Briefwahlanträge möglichst persönlich im Wahlbüro zu stellen und die Unterlagen direkt vor Ort abzuholen.

Im Briefwahlbüro im Rathaus am Exerzierplatz können Wahlberechtigte ihre Unterlagen nicht nur abholen, sondern ihre Stimmen auch direkt vor Ort abgeben. Bei persönlicher Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden.

Soll eine andere Person die Unterlagen abholen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese muss ausdrücklich für die Beantragung der Briefwahl zur Landtagswahl 2026 ausgestellt sein. Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht aus.

Rückgabe möglichst nicht per Post

In den Briefwahlunterlagen befinden sich der Wahlschein, der Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen sowie zwei farbige Umschläge. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in einen weißen Umschlag gesteckt. Dieser kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in einen roten Wahlbriefumschlag.

Die Stadtverwaltung bittet darum, fertig ausgefüllte Wahlbriefe möglichst nicht mehr per Post zurückzusenden. Stattdessen können sie in den Briefkasten am Hintereingang des Rathauses eingeworfen oder während der Öffnungszeiten im Wahlbüro abgegeben werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Stimmen rechtzeitig eingehen und berücksichtigt werden.

Ausnahme nur bei plötzlicher Erkrankung

Nur in Ausnahmefällen können Briefwahlanträge noch am Wahlsonntag, dem 22. März, bis spätestens 15 Uhr gestellt werden. Dies gilt, wenn Wahlberechtigte plötzlich erkranken und deshalb nicht persönlich im Wahllokal wählen können.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro im Rathaus vorliegen. In den Wahllokalen dürfen Briefwahlunterlagen nicht abgegeben werden.

Wahlkreis mit rund 66 000 Wahlberechtigten

Bei der Landtagswahl am 22. März wird der 19. Landtag von Rheinland Pfalz gewählt. Die Stadt Pirmasens gehört zum Wahlkreis 48. Dazu zählen neben der Stadt die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens Land und Rodalben.

Im Wahlkreis 48 bewerben sich sechs Kandidaten um ein Direktmandat im Landtag: Markus Keller (SPD), Christof Reichert (CDU), Lutz Wendel (AfD), Steven Wink (FDP), Philipp Burkhart (Freie Wähler) und Barbara Schwarz (Tierschutzpartei).


Titefoto: Stadt Pirmasens / Maximilian Zwick


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