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Geflügelpest

Geflügelpest in der Südwestpfalz bestätigt

von psst!-Redaktion

Kreisverwaltung bereitet Stallpflicht und Schutzmaßnahmen vor

Die Geflügelpest ist in der Südwestpfalz angekommen. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das nationale Referenzlabor für Tierseuchen, hat bestätigt, dass ein am 21. Oktober bei Mauschbach gefundener Kranich mit dem Virus H5N1 infiziert war. Damit ist der erste Fall der sogenannten Aviären Influenza in der Region seit Jahren amtlich.

Mittlerweile wurden vier weitere verendete Kraniche untersucht – bei drei von ihnen besteht laut dem Landesuntersuchungsamt ebenfalls ein begründeter Verdacht auf eine Infektion. Die Tiere wurden in Trulben, Donsieders sowie in den Städten Pirmasens und Zweibrücken gefunden. Der endgültige Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts steht hier noch aus.

Kreisverwaltung bereitet Allgemeinverfügung vor

Hausgeflügelbestände in der Südwestpfalz sind derzeit noch nicht betroffen, dennoch reagiert die Kreisverwaltung Südwestpfalz frühzeitig: Für den Landkreis sowie die Städte Pirmasens und Zweibrücken wird eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vorbereitet. Diese sieht eine Stallpflicht für sämtliches Hausgeflügel vor und verbietet Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen.

Die Verfügung soll in der kommenden Woche in Kraft treten. Bereits jetzt ruft das Veterinäramt alle Geflügelhalter auf, ihre Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung zu halten. Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für neue Fälle bei Wildvögeln sowie für Ausbrüche in Geflügelhaltungen weiterhin als „hoch“ ein. Hauptüberträger sind wildlebende Zugvögel wie Kraniche oder Enten, die den Erreger über große Distanzen verbreiten können.

Verhalten bei toten Vögeln

Das Veterinäramt bittet die Bevölkerung, verendete Wildvögel – insbesondere Kraniche, Greifvögel oder Wasservögel – nicht anzufassen oder mitzunehmen. Funde sollen per E-Mail an vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de oder telefonisch unter 06331 809259 gemeldet werden. Wichtig sind dabei:

  • Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
  • genauer Fundort (möglichst mit Geodaten)
  • Art und Anzahl der gefundenen Tiere

Hintergrund: Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Das Virus kann über direkten Kontakt zu Wildvögeln oder über verunreinigte Gegenstände wie Futter, Kleidung oder Fahrzeugreifen übertragen werden. Bei günstigen Bedingungen überlebt der Erreger bis zu einen Monat außerhalb eines Wirts.

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen zählen:

  • Fütterung nur an geschützten Stellen
  • Lagerung von Futter und Einstreu außerhalb der Reichweite von Wildvögeln
  • Nutzung von Leitungswasser statt Oberflächenwasser
  • strikte Trennung von Stall- und Straßenkleidung
  • regelmäßige Reinigung und Desinfektion
  • keine Tierzukäufe ohne Quarantäne

Verdachtsfälle sofort melden

Treten bei Hausgeflügel Atemnot, Apathie, Durchfall oder ein plötzlicher Rückgang der Legeleistung auf, ist umgehend das Veterinäramt zu informieren. Halter sind gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche zu melden.

Keine Gefahr für den Menschen

Laut Robert-Koch-Institut besteht für den Menschen nur ein sehr geringes Risiko, sich mit der Vogelgrippe anzustecken – vorausgesetzt, die allgemeinen Hygieneregeln werden beachtet.

Registrierungspflicht für Geflügelhalter

Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter ab dem ersten Tier – müssen ihre Haltung beim Veterinäramt der Kreisverwaltung anmelden. Das entsprechende Formular steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung Südwestpfalz im Bereich „Veterinärwesen und Tierschutz“ zum Download bereit.


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