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Geflügelpest

Geflügelpest: Stallpflicht endet am 6. Dezember in der Südwestpfalz

von psst!-Redaktion

Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hebt die Stallpflicht für Geflügel und sonstige gehaltene Vögel zum morgigen Samstag, 6. Dezember, auf. Gleichzeitig sind Veranstaltungen mit Vögeln ab diesem Tag wieder zulässig, sofern bestimmte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Regelung gilt für den Landkreis Südwestpfalz sowie für die kreisfreien Städte Pirmasens und Zweibrücken.

Lage stabilisiert, Vogelzug nahezu abgeschlossen

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hatte die Situation in den vergangenen Wochen nach Angaben der Behörde fortlaufend überprüft. Da der saisonale Vogelzug nahezu abgeschlossen ist, habe sich die Lage stabilisiert. Vor diesem Hintergrund wurde die Entscheidung getroffen, die zuletzt geltenden Einschränkungen wieder zurückzunehmen.

Hygienemaßnahmen bleiben wichtig

Trotz des Endes der Stallpflicht weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Gefahr einer Einschleppung des hochansteckenden Virus durch Wildvögel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Vogel und Geflügelhalter werden deshalb weiterhin dazu aufgerufen, Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Besonders wichtig ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Veterinäramt nimmt weiter Proben und bittet um Meldungen

Das Veterinäramt wird weiterhin regelmäßig Proben von verendeten Wildvögeln nehmen, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen. Für Meldungen zu tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie zu tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel wurde eine eigene E Mail Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind außerdem telefonisch unter 06331 809259 möglich.


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