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Hundeführerschein bringt Steuererleichterung
von Julia ScheppIn einer Reihe von Artikeln berichten wir im Laufe der Woche über zentrale Themen aus der jüngsten Sitzung des Pirmasenser Stadtrats am 30. Juni. Den Auftakt macht heute ein Thema, das viele Hundebesitzer direkt betrifft: die neue Hundesteuersatzung – und insbesondere die Einführung eines Steueranreizes für Halter mit Hundeführerschein.
Wer seinen Hund künftig in Pirmasens hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung von 30 Prozent beantragen. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer theoretischen und praktischen Prüfung, bei der sowohl der Hund als auch sein Halter ihre Eignung für ein sicheres Miteinander im öffentlichen Raum unter Beweis stellen müssen.
Die Prüfung umfasst unter anderem Wissen über Sozialverhalten, Körpersprache, Gefahreneinschätzung und rechtliche Vorschriften im Umgang mit Hunden. Auch eine bestandene Begleithundeprüfung nach dem internationalen Standard der Fédération Cynologique Internationale (FCI) wird anerkannt. Die Bescheinigung muss von einem durch die Landestierärztekammer zugelassenen Tierarzt ausgestellt sein.
Rund 30 gefährliche Hunde in der Stadt
Die Stadtverwaltung macht deutlich: Die Steuerermäßigung gilt nicht für als gefährlich eingestufte Hunde. In Pirmasens sind derzeit etwa 30 Tiere offiziell als gefährlich registriert. Grundlage für diese Einstufung ist das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Rheinland-Pfalz. Es unterscheidet zwischen Hunden, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten – darunter der Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, und Pitbull Terrier – und solchen, die durch auffälliges Verhalten wie Beißvorfälle oder übermäßige Aggressivität auffällig geworden sind.
Für diese Hunde gelten nicht nur strengere Haltungsvorgaben, sondern auch ein erhöhter Steuersatz: So kostet der erste „gefährliche“ Hund jährlich 216 Euro – doppelt so viel wie ein „normaler“ Hund.
Kein Steuerplus, aber mehr Differenzierung
Obwohl die Sätze formal unverändert bleiben, setzt die neue Hundesteuersatzung auf mehr Differenzierung und steuerliche Lenkung. Wer seinen Hund ordentlich ausbildet, wird belohnt. Wer gefährliche Hunde hält, zahlt hingegen mehr – eine Linie, die im Rat auf breite Zustimmung stieß.
Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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