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Neuregelung beim Stromanbieterwechsel
von psst!-RedaktionSeit Anfang dieses Monates gilt in Deutschland eine zentrale Änderung im Strommarkt: Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel soll den Anbieterwechsel deutlich beschleunigen. Was technisch effizient klingt, bringt für Verbraucher – insbesondere bei einem Umzug – neue Pflichten mit sich. Die Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH warnt vor möglichen Fallstricken.
Was sich geändert hat
Mit der Reform der Bundesnetzagentur müssen alle Wechselprozesse zwischen altem Anbieter, Netzbetreiber und neuem Versorger innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein. Die Vertragslaufzeiten bleiben jedoch bestehen – ein Wechsel ist weiterhin nur nach regulärer Kündigung möglich.
Auswirkungen beim Umzug
Die größte Veränderung betrifft das bisher gängige Verfahren bei Umzügen:
Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt. Bisher war es möglich, sich noch bis zu sechs Wochen nach einem Einzug rückwirkend anzumelden. Diese Flexibilität entfällt. Ab sofort gilt: Anmeldungen müssen vor dem Einzug erfolgen.
Auch die Abmeldung der alten Wohnung muss vor dem Auszug abgeschlossen sein. Wird sie vergessen, kann dies zu ungewollten Kosten führen – etwa wenn Stromverbrauch des Nachmieters fälschlich dem Vormieter zugerechnet wird.
Zwei typische Risiken
Fall 1 – Zu späte Anmeldung beim Einzug:
Wer sich nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter meldet, fällt automatisch in die Grundversorgung – meist ohne individuelle Vertragskonditionen und zu höheren Preisen.
Fall 2 – Keine Abmeldung bei Auszug:
Wenn sich der Vormieter nicht abmeldet und der Nachmieter nicht anmeldet, kann der Verbrauch der Wohnung weiter auf den ehemaligen Bewohner laufen. Eine genaue Abgrenzung ist in solchen Fällen oft nicht möglich.
Frühzeitige Planung wird zur Voraussetzung
Die Stadtwerke Pirmasens empfehlen, sich spätestens 14 Tage vor dem Umzug um An- und Abmeldung für Strom, Gas und Wasser zu kümmern. So lassen sich unerwünschte Versorgungsverträge, Mehrkosten und technische Verzögerungen vermeiden.
Trotz der neuen Herausforderungen bringt die Reform langfristig auch Vorteile mit sich. Durch die Digitalisierung und Standardisierung der Prozesse passieren künftig weniger Fehler bei der Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen. Zudem kann der Anbieterwechsel nach Ablauf eines bestehenden Vertragsverhältnisses innerhalb eines Werktages vollzogen werden – schneller als je zuvor.
Was bislang gängige Praxis war – nämlich sich erst nach dem Umzug um Strom-, Wasser- oder Gasverträge zu kümmern – ist künftig nicht mehr möglich. Wer die neuen Fristen missachtet, muss mit Versorgungsverzögerungen und finanziellen Nachteilen rechnen. Eine frühzeitige Planung und Anmeldung der Versorgungsverträge wird daher unerlässlich. Nur wer sich rechtzeitig kümmert, vermeidet unnötigen Aufwand und zusätzliche Kosten.
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