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Stadtrat beschließt neue Regelung für das Schulessen in mehreren Einrichtungen

von Julia Schepp

Wenn Kinder ganztägig in Schule oder Kita betreut werden, gehört auch ein verlässliches Mittagessen dazu. Genau darum ging es in der Stadtratssitzung am Montag, 9. März. Der Stadtrat beschloss einstimmig eine Regelung, die die Vergabe für die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Essens an mehreren Einrichtungen betrifft.

Vergabeverfahren für Mittagessen festgelegt

Der Stadtrat entschied, das Vergabeverfahren für die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen für mehrere Schulen und eine Kindertagesstätte bestimmten Anbietern vorzubehalten. Teilnehmen dürfen künftig Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder anderen benachteiligten Personen ist.

Die Regelung betrifft die Grundschule Fehrbach, die Grundschule Gersbach Windsberg Winzeln, die Grundschule Sommerwald sowie die Kindertagesstätte Wittelsbach. Da sich die Kindertagesstätte im Gebäude der Grundschule Wittelsbach befindet, soll die Verpflegung gemeinsam organisiert werden.

Vorbereitung auf den Ganztagsanspruch

Hintergrund der Entscheidung ist das Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Betreuungsanspruch von acht Stunden täglich vorsieht. Um die Versorgung der Kinder sicherzustellen, will die Verwaltung frühzeitig die organisatorischen Voraussetzungen schaffen.

Ein ähnlicher Beschluss war bereits im März 2025 für weitere Schulen in Pirmasens gefasst worden, darunter mehrere Grundschulen, die Landgraf Ludwig Realschule plus, die Matzenbergschule sowie das Hugo Ball Gymnasium. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung nun auf weitere Einrichtungen ausgeweitet.


Titelbild: Pfalz.Touristik e. V., Foto: Dominik Ketz


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