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Baustelle

Südliche Hauptstraße: Zufahrt nur noch zu Geschäftszeiten möglich

von psst!-Redaktion

Mit der Umgestaltung der Südlichen Hauptstraße hat die Stadt einen weiteren Schritt zur Neuausrichtung der Innenstadt umgesetzt. Zwischen Sandstraße und Pfarrgasse ist eine verkehrsberuhigte Zone entstanden. Im Zuge der Bauarbeiten wurde eine Poller Anlage installiert, die die Zufahrt künftig zeitlich regelt.

Poller Anlage steuert den Verkehr

Die Zufahrt in den Abschnitt ist ab sofort nur noch während der Geschäftszeiten uneingeschränkt möglich. Diese Zeiten sind montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr. An Sonn und Feiertagen bleibt die Strecke für den motorisierten Individualverkehr geschlossen.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Einfahrt nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Das betrifft montags bis freitags den Zeitraum von 19 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag sowie das Wochenende von Samstag 16 Uhr bis Montag 8 Uhr.

Ausnahmegenehmigung für Anwohner und Betriebe

Eine gebührenpflichtige Zufahrtsgenehmigung samt Funksender können Anwohner, Eigentümer und ansässige Geschäftsinhaber für den betroffenen Bereich bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Die Gebühr liegt bei 20 Euro pro Jahr.

Der Antrag kann formlos per E Mail an polleranlage@pirmasens.de gestellt werden.


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