- Beiträge
- Was der Winterdienst leisten muss – und was nicht!

Was der Winterdienst leisten muss – und was nicht!
von Julia ScheppWenn Schnee fällt oder Straßen vereisen, richtet sich der Blick vieler Bürgerinnen und Bürger schnell auf den kommunalen Winterdienst. Doch welche Aufgaben Städte tatsächlich übernehmen müssen – und wo die Verantwortung bei Anliegern liegt – ist oft weniger klar, als es auf den ersten Blick scheint.
In Pirmasens sind für den Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens (WSP) ungefähr 80 Personen im Winterdienst tätig. Grundsätzlich ist dieser Teil der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Kommunen sind verpflichtet, öffentliche Straßen und Wege so zu sichern, dass sie bei normaler Nutzung keine vermeidbaren Gefahren darstellen. Diese Pflicht ist jedoch abgestuft und richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Verkehrsfläche.
Räumpriorität statt flächendeckender Einsatz
Nicht alle Straßen werden gleichzeitig geräumt. Vorrang haben in der Regel Hauptverkehrsstraßen, wichtige Bus- und Rettungswege, Zufahrten zu Krankenhäusern sowie besonders stark frequentierte Straßen. Erst danach folgen Nebenstraßen. Wohnstraßen werden vielerorts nur eingeschränkt oder gar nicht geräumt.
Ein Anspruch darauf, dass jede Straße jederzeit schnee- und eisfrei ist, besteht nicht. Der Winterdienst muss nicht für ideale, sondern für zumutbare Verkehrsverhältnisse sorgen.
Gehwege: Oft Verantwortung der Anlieger
Bei Gehwegen liegt die Räum- und Streupflicht in vielen Städten nicht bei der Kommune, sondern bei den Grundstückseigentümern oder Mietern. In Pirmasens gilt: Der Gehweg entlang eines Grundstücks ist auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern so zu räumen und zu sichern, dass er spätestens ab 6.30 Uhr gefahrlos genutzt werden kann. Diese Verpflichtung besteht sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Erfordern es die Witterungsverhältnisse, sind Räum- und Streumaßnahmen im Laufe des Tages bis 20 Uhr bei Bedarf mehrfach zu wiederholen
Streumittel und Umweltauflagen
Auch beim Streuen gelten Vorgaben. Der Einsatz von Salz ist vielerorts eingeschränkt oder nur auf besonders gefährlichen Strecken erlaubt, etwa bei starkem Gefälle oder Eisregen. Auch in Pirmasens sollen Privatpersonen kein Streusalz verwenden, sondern müssen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat nutzen.
Diese Regelungen dienen dem Schutz von Umwelt, Straßenbelägen und Vegetation, auch wenn sie die Wirksamkeit des Winterdienstes im Einzelfall begrenzen.
Was der Winterdienst nicht leisten muss
Nicht zur Pflicht gehört es, parkende Fahrzeuge freizuräumen oder private Zufahrten, Höfe oder Stellplätze zu sichern. Ebenso wenig müssen Kommunen bei jedem kurzfristigen Wetterumschwung sofort reagieren. Kurzzeitig glatte Straßen gelten rechtlich als hinnehmbares Restrisiko, insbesondere bei plötzlich einsetzendem Schneefall oder überfrierender Nässe.
Eigenverantwortung bleibt entscheidend
Unabhängig vom Winterdienst bleibt Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Eigenverantwortung. Angepasste Geschwindigkeit, geeignetes Schuhwerk und vorsichtiges Verhalten gehören zu den grundlegenden Anforderungen in der kalten Jahreszeit.
Der Winterdienst kann Risiken mindern, aber nicht vollständig beseitigen. Was er leisten muss, ist gesetzlich begrenzt – und was nicht, wird oft erst im Winter bewusst.
Du willst mehr News aus Pirmasens? Abonniere jetzt kostenlos den Newsletter und erhalte die neusten Nachrichten aus der Stadt bequem ins Mail-Postfach. Einfach hier klicken: