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Wespennest

Wespen und Hornissen: Was ist erlaubt – und wann ist Vorsicht geboten?

von psst!-Redaktion

Mit dem Sommer nehmen auch die Begegnungen mit Wespen und Hornissen zu – nicht selten in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, auf Terrassen oder in Gärten. Was viele nicht wissen: Der Umgang mit den Insekten unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz klärt auf und bietet Unterstützung im Ernstfall.

Schutzstatus und gesetzliche Regeln

Sämtliche Wespenarten stehen unter gesetzlichem Schutz. Besonders geschützte Arten wie die Rote Wespe, die Sächsische Wespe oder auch die Hornisse dürfen nur mit behördlicher Genehmigung umgesiedelt oder entfernt werden. Wer ohne Genehmigung handelt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die Genehmigung wird in begründeten Ausnahmefällen erteilt – etwa bei nachgewiesener Allergie, kleinen Kindern im Haushalt oder wenn das Nest sich in einem hochfrequentierten Bereich befindet. In solchen Fällen vermittelt die Naturschutzbehörde im Landkreis Südwestpfalz den Kontakt zu ausgebildeten Hornissenberatern, die die Situation fachkundig einschätzen und gegebenenfalls umsiedeln.

Häufige Arten – oft harmloser als gedacht

In den meisten Fällen handelt es sich bei den Nestern um die Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe – beide sind nicht besonders geschützt. Auch hier ist ein Eingriff nur dann zu empfehlen, wenn tatsächlich eine Gefährdung besteht. Die Behörde rät dazu, sich im Zweifel an professionelle Schädlingsbekämpfer oder Berater zu wenden. Oft reicht auch Geduld: Spätestens im Spätherbst verlassen die Tiere ihr Nest, das dann nicht erneut besiedelt wird. Ein natürlicher Rückzug ohne menschliches Zutun.

Ausbreitung der Asiatischen Hornisse

Zunehmend gemeldet wird im Landkreis auch die Asiatische Hornisse – eine invasive Art, die nicht unter Schutz steht und bekämpft werden darf. Für Menschen stellt sie kein erhöhtes Risiko dar, gefährdet jedoch heimische Insektenarten wie Honigbienen. Wer ein entsprechendes Nest entdeckt oder sich bei der Bestimmung unsicher ist, kann ein Foto per E-Mail an invasiveArten@sgdsued.rlp.de senden oder den Fund über das Portal „Artenfinder RLP“ melden. Die zuständigen Fachstellen kümmern sich dann um die weitere Einschätzung.

Beratung und Kontakt

Wer Fragen rund um Wespen- und Hornissennester hat oder einen Antrag auf Umsiedlung stellen möchte, erreicht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Südwestpfalz unter Telefon 06331 809-222, -227 oder -682 sowie per E-Mail an umwelt@lksuedwestpfalz.de. Die Behörde bietet individuelle Beratung und vermittelt im Bedarfsfall fachkundige Unterstützung.


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