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Bauturbo 1

Wohnungsbauturbo in Pirmasens: Chancen und Grenzen

von Julia Schepp

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig Leitlinien zur Anwendung des sogenannten Wohnungsbauturbos beschlossen. Grundlage ist eine Änderung des Baugesetzbuches, die Ende Oktober 2025 in Kraft getreten ist und den Wohnungsbau beschleunigen soll.

Mit dem neuen Instrument erhalten Kommunen erweiterte Möglichkeiten, von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, um schneller Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig wurde ein neues Zustimmungserfordernis eingeführt, um die kommunale Planungshoheit zu sichern. Künftig ist für bestimmte Befreiungen und Abweichungen die ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Erfolgt innerhalb festgelegter Fristen keine Entscheidung, gilt die Zustimmung als erteilt.

Klarer Rahmen für Pirmasens

Ob und in welchem Umfang die neuen Regelungen genutzt werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune. Pirmasens zählt nicht zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, für die es zuvor bereits Sonderregelungen gab. Um dennoch handlungsfähig zu sein und gleichzeitig städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, hat der Stadtrat nun klare Leitlinien beschlossen.

Demnach sollen die erweiterten Abweichungsmöglichkeiten grundsätzlich in Wohn und Mischgebieten genutzt werden, sowohl im beplanten als auch im unbeplanten Innenbereich. Gerade bei älteren Bebauungsplänen oder bei Vorhaben in zweiter Reihe verspricht sich die Verwaltung eine vereinfachte und rechtssichere Zulassung.

Kein Wohnen in Gewerbegebieten

Anders verhält es sich bei Gewerbe, Industrie und Sondergebieten. Hier soll der Wohnungsbauturbo nicht angewendet werden. Diese Flächen dienen vorrangig der Unterbringung und Weiterentwicklung von Unternehmen. Angesichts bestehender Defizite bei Gewerbeflächen sieht die Stadt hier keinen Spielraum für zusätzliche Wohnnutzungen.

Auch im Außenbereich bleibt die Linie restriktiv. Vorrang hat weiterhin die Innenentwicklung. Neue Wohnvorhaben im Außenbereich sollen grundsätzlich nur auf Grundlage eines Bebauungsplanverfahrens möglich sein. Erleichterungen sind lediglich bei Nutzungsänderungen bereits zulässig errichteter Gebäude vorgesehen.

Anpassung der Hauptsatzung vorgesehen

Da mit dem neuen Paragrafen im Baugesetzbuch ein weiteres Zustimmungserfordernis eingeführt wurde, soll auch die Hauptsatzung der Stadt angepasst werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Entscheidungen über entsprechende Vorhaben beim Stadtrat verbleiben oder auf einen Ausschuss übertragen werden. Eine gesonderte Beschlussvorlage hierzu ist angekündigt.

Mit dem einstimmigen Beschluss setzt der Stadtrat auf eine kontrollierte Nutzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten. Ziel ist es, Wohnungsbau zu erleichtern, ohne die städtebaulichen Ziele der Stadt aus den Augen zu verlieren.


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