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Stadtrat schafft neue Stelle für Katastrophenschutz und spricht sich für Schiedsverfahren bei NS-Raubkunst aus

von psst!-Redaktion

In der jüngsten Sitzung des Pirmasenser Stadtrats wurden zwei Beschlüsse mit überregionaler Bedeutung gefasst: Zum einen geht es um den personellen Ausbau im Bereich Brand- und Katastrophenschutz, zum anderen um eine Weichenstellung im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut.

Neue Vollzeitstelle für mehr Schutz in Krisenlagen

Mit Blick auf wachsende Anforderungen durch Extremwetter, Hochwasserlagen und andere Katastrophenszenarien beschloss der Stadtrat die Schaffung einer neuen Vollzeitstelle im Stellenplan 2026. Die Position ist in der Besoldungsgruppe A11 angesiedelt und soll den gestiegenen Anforderungen infolge der Novellierung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) Rechnung tragen.

Dazu zählen künftig unter anderem die Erstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen, regelmäßige Katastrophenschutzübungen sowie die Verbesserung der Bevölkerungswarnung. Auch Alarm- und Einsatzpläne müssen künftig verpflichtend vorgelegt und laufend aktualisiert werden. Die neue Stelle soll helfen, diese Aufgaben strukturiert und rechtssicher umzusetzen.

Stadt schließt sich Schiedsvereinbarung zu NS-Raubgut an

Einstimmig sprach sich der Stadtrat auch dafür aus, ein sogenanntes „stehendes Angebot“ zur Teilnahme an der neuen bundesweiten Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubkunst abzugeben. Die Vereinbarung ist Teil eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das als Weiterentwicklung der bisherigen „Beratenden Kommission“ gilt.

Ziel ist eine verbindlichere Lösung bei strittigen Restitutionsfällen. Während die bisherige Kommission lediglich Empfehlungen aussprach, kann das neu geschaffene Schiedsgericht in Berlin künftig rechtlich bindende Entscheidungen treffen. Die Schiedsstelle wird beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste angesiedelt. Schiedssprüche sollen laut Zivilprozessordnung die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils entfalten. Geldzahlungen bleiben ausgeschlossen, stattdessen steht in der Regel die Rückgabe des Kulturguts im Vordergrund.

Mit dem einstimmigen Votum bekennt sich die Stadt zu ihrer historischen Verantwortung und sendet zugleich ein Signal für faire Verfahren im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Eigentum.


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