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Ab 3. März 2025 müssen Autofahrer auf dem Messe-Parkplatz P1 eine Parkscheibe auslegen. Entsprechende Hinweisschilder wurden bereits montiert. (Foto: Stadtverwaltung Pirmasens / Max Mahr)

Parken nur noch mit Scheibe

von Thomas Müller

Neue Regelung am Messegelände tritt in Kraft

Achtung, Parkplatzsucher: Ab Montag, dem 3. März 2025, treten die neuen Parkvorschriften für das obere Messegelände in Pirmasens in Kraft. Autofahrer dürfen auf dem Abschnitt P1 weiterhin kostenlos parken, müssen jedoch eine Parkscheibe nutzen und die maximale Parkdauer von vier Stunden einhalten (wir hatten berichtet).

Betroffene Parkfläche und Regelungen

Die neue Regelung gilt für insgesamt 90 Stellplätze im Abschnitt P1, der sich vom westlichen Freigelände der Einfahrt Zeppelinstraße bis zum Medicenter erstreckt. Die Parkdauer ist montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr auf vier Stunden begrenzt. Autofahrer sind verpflichtet, eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit gut sichtbar auf dem Armaturenbrett zu platzieren.

Bei fehlender Parkscheibe oder Überschreitung der maximalen Parkdauer droht ein Bußgeld. Das Ordnungsamt hat bereits angekündigt, die Einhaltung der neuen Regelung regelmäßig zu kontrollieren.

Ziel der Neuregelung

Mit dieser Maßnahme reagiert die Stadtverwaltung Pirmasens auf den hohen Parkdruck und die Problematik von Dauerparkern. Besonders Patienten und Besucher des nahegelegenen Medicenters sollen von der Neuregelung profitieren, da ihnen häufig Stellplätze fehlen.

Ausnahmen und Alternativen

Der benachbarte Parkplatzbereich P2 also vor der Wasgauhalle bleibt von der neuen Regelung unberührt. Die dortigen 147 Stellplätze können weiterhin kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. Ebenso ausgenommen sind die neun speziell gekennzeichneten Stellplätze für Wohnmobile im Abschnitt P1.

Mit der neuen Parkraumbewirtschaftung soll eine gerechtere Verteilung der Parkmöglichkeiten erreicht und die Verfügbarkeit von Stellplätzen für Kurzzeitparker erhöht werden.


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